Der SEHR lange Weg zum kurzweiligen Parklet?

Unsere 14-monatige Odyssee für unsere kleine Terrasse vor dem Café Glocke – ein bürokratischer Marathon voller Rückschläge und Herausforderungen für einen lebenswerten Stadtteil und warum wir trotzdem nicht aufgeben.

Einleitung:

Der nachfolgende Blogartikel erzählt die Geschichte unseres langen und zum Teil absurden Weges zu unserer kleinen Terrasse vor dem Café Glocke. Was man jedoch nicht vergessen darf: All das passierte parallel zu einer enorm herausfordernden Zeit für uns. Wir hatten das Café gerade frisch übernommen, umfangreich umgebaut und neu eröffnet. Ein Team von über 20 Personen musste eingearbeitet werden, und jeder, der die Gastronomie kennt, weiß, dass der Alltag dort ohnehin voller Überraschungen steckt – von den gegenwärtigen Herausforderungen in der Branche mal ganz abgesehen.

14 Monate. Fast anderthalb Jahre, in denen wir uns durch Papierberge gekämpft, das Telefon häufiger in der Hand hatten als den Espressolöffel und unzählige E-Mails geschrieben haben. Alles für eine kleine Terrasse – ein temporärer Außenbereich auf zwei Parkplätzen vor unserem Café, für 8 Monate. Klingt verrückt, oder? Aber diese zwei Parkplätze stehen für uns für so viel mehr – sie symbolisieren unsere Vision eines schöneren, lebenswerteren und nachbarschaftlichen Stadtteils, in dem Menschen sich begegnen, austauschen und entspannen, während sie den schönen Flair des Martin-Luther-Platzes genießen können. Was auf den ersten Blick einfach klingt, entwickelte sich zu einer teils surrealen Reise durch die Untiefen der Dresdner Bürokratie, die uns immer wieder an den Rand der Verzweiflung brachte. Aber warum dieser Aufwand? Weil wir an unser Viertel glauben. Ein lebendiger und bunter Stadtteil braucht Orte, an denen Menschen zusammenkommen und die Stadt erleben können. Und wir wollten durch unsere Vision einen schönen Beitrag für eine solche Entwicklung leisten. Doch bevor es soweit war, begann die wilde Achterbahnfahrt des Antragsverfahrens…

Die ersten Schritte: Die Vision

Als wir zum Jahreswechsel 2022/23 das Café Glocke (ehemals Kuchenglocke) übernommen haben, wussten wir sofort: Hier schlummert Potenzial. Eine Terrasse vor dem Café könnte die Ecke aufwerten, mehr Platz für unsere Gäste schaffen – mit Blick auf die Kirche – und dem Stadtteil etwas mehr gemütliche Lebendigkeit und Gemeinschaft verleihen. Pünktlich dazu hat der Stadtrat im Dezember 2022 erst die Möglichkeit geschaffen, in Dresden Parklets zu errichten – danke, Corona! Also dachten wir: Los geht’s! Euphorisch gingen wir an die Sache ran – aber wie sich herausstellen sollte, war das erst der Anfang.

Da wir uns unsicher waren, wie lange so ein Antrag auf ein Parklet, der auch für die Stadt neu war, dauern könnte, machten wir erstmal das, was am sichersten schien: Den Antrag für unsere allgemeine Außenbestuhlung. Am 20. Februar 2023 reichten wir diesen ersten Antrag ein. Schon damals teilten wir mit, dass wir auch Interesse an einem Parklet hätten – quasi als Erweiterung. „Grundsätzlich kein Problem“, hieß es vom Ordnungsamt. Ein einfacher Erweiterungsantrag und ein Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde, je zwei Seiten, beide per E-Mail, würden ausreichen.

Erste Erfolge – und dann die ersten Schwierigkeiten

Am 16. März 2023 kam dann tatsächlich die Genehmigung für die Außenbestuhlung. Juhu! So weit, so gut. Weiter sollte es mit dem Parklet gehen. Also setzten wir uns ran, erarbeiteten Skizzen und Lagepläne und reichten alles am 6. April 2023 ein. Ein simpler Antrag, dachten wir – zwei Seiten und eine Skizze. Klingt fast zu gut, um wahr zu sein!

Nachfolgend unsere Skizze aus der Anlage des ersten Antrages.

Während wir auf unsere Genehmigung warteten und die ersten Sonnenstrahlen zum Vorschein kamen, erhielten zwei Restaurants in der Alauenstraße auf Grundlage der beiden Anträge die Genehmigung und errichteten die ersten Parklets. Wir waren also optimistisch, dass es auch bei uns bald losgehen könnte. Aber weit gefehlt. Ende April erhielten wir auf Nachfrage vom Ordnungsamt die Auskunft, dass es nach den ersten genehmigten Parklets zu „einigen Unstimmigkeiten“ zwischen den verschiedenen Fachabteilungen in der Verwaltung gekommen sei. Andere Abteilungen hätten wohl auch noch bei den bereits erteilten Genehmigungen mitreden wollen. Das war der Start unserer Odyssee.

Mai: Ein Hoffnungsschimmer – aber nur kurz

Anfang Mai erhielten wir dann einen Anruf vom Ordnungsamt. Die gute Nachricht: Die Straßenverkehrsbehörde hat tatsächlich zwei Parkplätzen zugestimmt, und aus Sicht des Ordnungsamtes sei gegen unseren Antrag grundsätzlich nichts einzuwenden. Die schlechte Nachricht: Das Café liegt im „Geltungsbereich der Erhaltungssatzung“. Genauer gesagt steht der gesamte Martin-Luther-Platz, an dem auch unser Café liegt, unter Denkmalschutz. Das bedeutete: Wir benötigen zum einen die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde und müssten einen Antrag auf Genehmigung nach § 173 BauGB bei der Bauaufsichtsbehörde stellen.

Oh nein, nicht das Denkmalamt, dachten wir uns. Aber gut, keine Vorurteile – das kriegen wir hin, denn wir wollen ja kein Haus sanieren, sondern nur temporär etwas auf zwei Parkplätze stellen. Noch schnell die beiden Anträge und wir sind auf der Zielgeraden.

Da das Bearbeiten der Anträge bei der Denkmalschutzbehörde und Bauaufsichtsbehörde ebenfalls mit Kosten verbunden war und wir vor allem keine weitere wertvolle Zeit verlieren wollten, hatten wir die Anträge vorbereitet und das Vorhaben beiden Stellen am 5. Juni per E-Mail mitgeteilt und um Einschätzung gebeten, die wir bei den eigentlichen Anträgen gleich berücksichtigen konnten. Mit dem Denkmalamt haben wir zudem einen Termin ausgemacht, um das Vorhaben und eventuelle Bedenken unmittelbar besprechen zu können.

Nachdem die Behörden sich auch untereinander abgestimmt hatten, bekamen wir am 21. Juni die Antwort: „Das Vorhaben ist grundsätzlich zustimmungsfähig“, ABER: Das Sonnensegel ist nicht genehmigungsfähig, da es eine optische Barriere darstellt. Sonnenschirme wären hingegen kein Problem. Nun gut, dachten wir, ob die im Vergleich zu einem eingehängten Sonnensegel unbedingt eine geringere Barriere darstellen, sei einmal dahingestellt. Aber daran soll’s nicht scheitern. Also setzten wir uns wieder an die Anträge, strichen das Sonnensegel in der Skizze und reichten die Anträge am 27. Juni 2023 per Mail ein. Jetzt kann es sich ja nur noch um Tage handeln, dachten wir, denn – die Uhr tickte, der Sommer lief bereits.

So sah unsere angepasste Skizze für den Antrag aus.
Angepasste Skizze ohne Sonnensegel

Spoiler: Das Parklet durfte erst 10 Monate später errichtet werden. Die eigentliche Odyssee beginnt erst jetzt.

Vom Sonnensegel zur Dreifachausführung – Der Wahnsinn beginnt

Wir dachten, jetzt könnte es schnell gehen. Der Sommer war in vollem Gange, und wir bereiteten alles vor, um das Parklet endlich zu nutzen. Zunächst erhielten wir von beiden Behörden die Rückmeldung, dass die Anträge postalisch statt per Mail eingereicht werden müssen. Na gut, ausgedruckt, eingetütet und eingeworfen – daran soll’s nun auch nicht scheitern. Das „Denkmal“ in Denkmalschutz bekommt da gleich eine tiefere Bedeutung. 😉

Knapp vier Wochen später, am 25. Juli 2023, bekamen wir Post von der Bauaufsichtsbehörde.

Zusätzliche Nachforderungen. Ein Auszug:

„Bitte weisen Sie nach, dass der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde, durch Einreichen eines Handelsregisterauszugs.“

Okay, die meinen es anscheinend ernst. Unabhängig davon, das Handelsregisterauszüge seit Jahren für alle öffentlich mit ein paar Klicks online abrufbar sind – können wir das gerne erledigen.

„Reichen Sie bitte aussagekräftige, lesbare, bemaßte Zeichnungen der geplanten Anlage mit Material- und Farbangaben und ohne Durchstreichungen dreifach nach.“

Puhh, und dann kam für uns der absolute Schock:

„Bitte reichen Sie einen maßstäblichen Lageplan im Maßstab 1:250 ein, der folgende Angaben enthält: Maßstabsangabe, Nordpfeil, Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Nutzungen wie Gehweg, Straße, Parkflächen. Der Plan ist ebenfalls dreifach einzureichen.“

Zu diesem Zeitpunkt dachten wir das erste Mal: Wir wollen doch kein Haus bauen, sondern nur ein paar Blumenkästen und Sitzplätze auf zwei Parkplätzen temporär platzieren! Wir fanden unsere eingereichten Unterlagen als Laien eigentlich schon äußerst gelungen. Aber nun wurde uns klar: Es ist fast August und bis wir solche Unterlagen zusammen hätten und der Antrag durch ist, wäre der Sommer schon längst vorbei. So mussten wir bitter erkennen: Dieses Jahr wird das nichts mehr.

Was anfangs so simpel klang, entwickelte sich zu einer endlosen Kette von Hindernissen – ein Schritt nach vorne, zwei zurück.

Ein neuer Plan: Minimalismus als Lösung?

Aber Aufgeben ist nicht so unser Ding und im August 2023 schmiedeten wir einen Plan B. Wenn wir das gewünschte Parklet so nicht mehr rechtzeitig umsetzen konnten, dann wollten wir zumindest ein minimalistisches Parklet. Ein paar Blumenkästen als Begrenzung, Tische und Stühle direkt auf das Kopfsteinpflaster – simpel, aber funktional, sodass es keine Zustimmung weiterer Behörden bedarf. Schließlich wurden uns ja grundsätzlich zwei Parkplätze zugesichert. Kurz eine Meinung zum Vorgehen vom Ordnungsamt geholt, die die Idee gut und nachvollziehbar fand. So zogen wir den ursprünglichen Antrag zurück und stellten am 31. Juli einen vereinfachten Antrag. Nun dachten wir: Zumindest das sollte schnell gehen!

Nachfolgend ein Auszug der Anlage des vereinfachten Parklets-Antrages.

Odyssee Teil zwei: Die unerwartete Kehrtwende und absolute Sprachlosigkeit

Doch der Plan ging ordentlich nach hinten los. Der Sommer war im vollen Gange und so fragten wir nach einer Woche, am 9. August beim Ordnungsamt nach, ob der Antrag eingegangen sei. „Ja“, hieß es, und von Seiten des Ordnungsamtes „ist der Antrag bereits bearbeitet“, es würde lediglich noch auf die Rückmeldung des Straßenverkehrsamts gewartet. Was kann daran so lange dauern, dachten wir uns, zwei Parkplätze wurden uns schließlich schon zugesichert. Weitere 1,5 Wochen vergingen. Also fragte ich erneut nach, diesmal direkt bei der zuständigen Person der Straßenverkehrsbehörde. Und dann kam die erschütternde Antwort:

„Die zugesicherten Parkplätze galten für den alten Antrag. Da dieser zurückgezogen wurde, gelten diese nicht automatisch für den neuen Antrag.“

Problem ist nämlich: Die Behörde überarbeitet aktuell die Vergabepraxis der Parklets und bevor das nicht abgeschlossen ist, werden bis auf Weiteres keine neuen Flächen dafür genehmigt.

Whaaat?! dachten wir uns. Wir hatten bereits Blumenkübel, Pflanzen, Tische, Stühle organisiert und das Team auf die neue Fläche eingestellt. Auch umsatztechnisch hatten wir uns erhofft, im Sommerloch und angesichts der ohnehin großen Herausforderungen der Branche von einem Parklet zu profitieren. Schließlich genossen auch andere Gastronomien bereits die Vorzüge solcher Außenflächen. Und warum erfahren wir das überhaupt erst auf Nachfrage? Na super, das haben wir nun von unserem vermeintlich tollen Plan B. Der Person beim Ordnungsamt tat das auch furchtbar leid, aber sie hatte das leider auch nicht kommen sehen. Und wie immer in solchen verzwickten Situationen: „Mir sind da leider auch die Hände gebunden.“

Stillstand für das restliche Jahr

Frustriert mussten wir die Situation akzeptieren. Während andere Gastronomien bereits die Vorzüge von Parklets genießen durften, blieb uns nichts anderes übrig, als zu warten. Der Sommer neigte sich dem Ende zu, und von den Behörden gab es keine neuen Erkenntnisse.

Im Dezember, nach weiteren vier Monaten, kam lediglich eine Zwischenmeldung vom Ordnungsamt: „Das Abstimmungsverfahren mit den Fachämtern ist bald abgeschlossen, und wir können Ihnen zur kommenden Freiluftsaison einen Bescheid zukommen lassen.“ Na vielen Dank!

Ein neues Jahr, ein neuer Versuch

Am 10. Januar 2024 schrieb ich erneut an die Straßenverkehrsbehörde und wies auf den zunehmenden Wettbewerbsnachteil durch die lange Bearbeitungszeit hin. Ohne eine direkte Rückmeldung bekommen zu haben, hieß es auf einmal zwei Wochen später vom Ordnungsamt kurz und knapp: „Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde spricht nichts gegen die Nutzung von zwei Parkflächen.“

Wir konnten uns kaum über die paar Worte freuen, denn seitdem wir Ende August den ersten Antrag zurückgezogen hatten, standen wir nach vier Monaten erneut genau dort, wo wir schon einmal gewesen waren – zwei Parkflächen bestätigt, jedoch nun nur für die minimalistische Variante. Das fühlte sich überhaupt nicht befriedigend an, und da es bis zum Frühling noch einige Wochen hin waren, wagten wir noch einmal das Manöver: Wir zogen den Antrag erneut zurück und wollten doch noch einmal unsere ursprüngliche Vision des Parklets angehen.

Vom Vermessungsbüro bis zur Straßenverkehrsbehörde

Nachdem wir uns kurz gesammelt hatten, machten wir uns an die Umsetzung der ursprünglich geforderten Unterlagen der Bauaufsichtsbehörde. Und da war sie, unsere größte Herausforderung: Der gewünschte Lageplan im Maßstab 1:250 mit eingezeichneten Grundstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Nutzungen wie Gehweg, Straße und Parkflächen sowie der Darstellung unseres Vorhabens – maßstabsgetreu, versteht sich. Die Bauaufsicht verwies uns bezüglich Kartenmaterials zum städtischen Geoservice. Dieser teilte uns jedoch mit, dass solche Karten in dem Maßstab nicht verfügbar seien. Wir sollten uns an einen „in Sachsen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bzw. ein Ingenieurvermessungsbüro“ wenden.

Halleluja, welche Kosten damit verbunden wären, kann man sich denken. Die nächsten Tage regte ich mich im Bekanntenkreis ein wenig über die bis dahin erfahrene Odyssee auf und siehe da, manchmal kann es hilfreich sein! 🙂 Ein Freund bot an, das vorhandene Kartenmaterial mal in sein CAD-Programm zu „schmeißen“ und zu schauen, was er machen kann. Taaadaaa – wenige Tage später flatterte ein, für mich, professioneller Lageplan in mein Postfach.

Am 2. April 2024 war es dann endlich soweit: Stolz druckten wir den Antrag dreifach (natürlich!) samt Lageplan und weiteren damals geforderten Unterlagen aus, unterschrieben ihn an 16 Stellen (kein Scherz!) und schickten ihn an die Bauaufsichtsbehörde.

Nachfolgend ein Auszug der Anlage des Antrages. Natürlich wurde alles dreifach eingereicht! ;)

Die halbe Erlaubnis

Wenige Tage später kam ein überraschender Anruf vom Ordnungsamt. Das Ordnungsamt dürfe ab sofort unabhängig von den anderen Behörden einen Genehmigungsbescheid ausstellen, sofern sie ihrerseits nichts dagegen einzuwenden haben. Für die Erlaubnisse der anderen Fachbereiche müsste der Antragsteller dann selbst Sorge tragen und nicht mehr das Ordnungsamt wie bisher. Was wir verstanden: Wenn gegen die restlichen Anträge nichts einzuwenden ist, können wir nun endlich loslegen! Den Rest bekommen wir bis dahin auch noch geregelt.

Finale Nachforderungen und die endgültige Erlaubnis

Und dann, wie sollte es anders sein, kam noch einmal Post von der Bauaufsichtsbehörde. Es fehlten noch Angaben im Lageplan – farblich markierte Grundstücksgrenzen und eine Rotdarstellung der geplanten Anlage. Ehrlich gesagt: Spätestens jetzt dachte ich, wo ist die versteckte Kamera?

Bevor ich mich in Rage reden konnte, machte sich der Kumpel schon ans CAD-Programm und zauberte auch diese Details in den Lageplan.

Der finale Lagerplan zum Parklet

Der Bau beginnt: Endlich geschafft?

Nachdem wir dann noch einmal einen neuen Antrag beim Straßenverkehrsamt stellen durften, weil der dort bereits eingereichte Antrag „zu weit zurückläge“, war es am 29. Mai 2024 endlich soweit: Wir durften die beiden Parkplätze offiziell einnehmen. Die Tage davor waren wir bereits fleißig am Material besorgen, hobeln, schleifen, ölen und errichteten das Parklet innerhalb von vier Tagen.

Der Bau unseres Parklets: Nach 14 Monaten Papierkram, Rückschlägen und endlosen Diskussionen stand endlich das, wofür wir so lange gekämpft hatten: Ein Ort zum Verweilen, mit Blumen, Sitzmöglichkeiten und einem Hauch von Stadtleben. Unser kleiner Beitrag für einen lebendigen, lebenswerten Stadtteil.

Das fertige Parklet: Ein Moment der Erleichterung – oder doch nicht?

Das erste Mal auf dem Parklet sitzen – unbeschreiblich. Die vielen begeisterten Gäste und Gespräche zum Parklet – einfach toll. So stolz wir auf unser kleines Parklet auch sind, es gibt einen großen Wermutstropfen: Die Genehmigung bzw. die Satzung aller Parklets in Dresden ist derzeit nur bis Ende des Jahres befristet. Ob der neue Stadtrat diese Regelung rechtzeitig auf die Tagesordnung bringt? Bislang nicht in Sicht. Fakt ist: Es braucht Öffentlichkeitsarbeit, um dieses Thema auf die Tagesordnung zu bringen!

Also bleibt es nicht still. Ganz im Gegenteil, es gibt weiterhin viel zu tun.

Sofern auch ihr euch für Parklets einsetzen wollt, macht auf das Thema aufmerksam. Und wenn ihr uns und unseren unerschütterlichen Einsatz für das Parklet unterstützen wollt, kommt gern vorbei und genießt vielleicht die letzten Tage auf unserem Parklet.

 


Wichtig ist mir abschließend zu betonen, dass alle beteiligten Personen in den Behörden stets freundlich und grundsätzlich hilfsbereit waren. Allerdings konnten sie oft nur im Rahmen ihrer eigenen Fachabteilung agieren, und sobald es um Entscheidungen ging, die andere Abteilungen betrafen oder auf Rückmeldungen gewartet werden musste, waren ihnen leider „die Hände gebunden.“ Die Abstimmungsprozesse zwischen den Ämtern verzögerten alles erheblich. Während man bei der einen Behörde Anträge bequem per E-Mail einreichen konnte, musste es bei der anderen postalisch sein – hier einmal in einfacher Ausführung, dort in dreifacher. Diese unterschiedlichen Vorgaben führten zu weiteren Verzögerungen und machten das Ganze umso anstrengender. Vor allem jedoch fehlte es an einem angemessenen Maß an Fingerspitzengefühl in der Differenzierung der Anforderungen für solch eine temporäre Beantragung. Aus Bürgersicht äußerst frustrierend – trotz der besten Absichten der Einzelnen.

Vielen Dank fürs Durchhalten und fürs Lesen bis zum Ende! Kaum zu glauben, wie viele Zeilen es braucht, um diese Parklet-Geschichte aufzuarbeiten und transparent zu machen. Für mich persönlich war das Niederschreiben fast schon eine kleine „Trauma“-Aufarbeitung. 😄 Neben den geschilderten Situationen gab es tatsächlich noch weitere Anekdoten, die es wert gewesen wären, erzählt zu werden – doch der Artikel hat bereits ein ordentliches Ausmaß angenommen. Deshalb habe ich versucht, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Viele Grüße,
Euer Marvin!